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Königreichsdienst 1973
km 5/73 S. 8

Fragekasten

● Werden jemandem, dem eine private oder eine öffentliche Zurechtweisung erteilt worden ist, Auflagen gemacht oder Bedingungen gestellt, an die er sich halten muß?

Nein, weder jemandem, dem von einem Rechtskomitee eine private Zurechtweisung, noch jemandem, dem eine öffentliche Zurechtweisung erteilt worden ist, werden bestimmte Auflagen gemacht, an die er sich zu halten hat (so, als ob er unter einer Art „Bewährung“ stehe). Es wird lediglich von ihm erwartet, daß er einen Wandel führt, der mit biblischen Grundsätzen übereinstimmt, was auch von den anderen Gliedern der Versammlung erwartet wird. Das Rechtskomitee wird den Betreffenden ernsthaft ermahnen, bestimmte Gewohnheiten aufzugeben oder eine bestimmte Gesellschaft zu meiden, die zur Wiederholung des Unrechts führen könnte, und es wird dem Betreffenden je nach seinen Bedürfnissen, geistigen Beistand und Ermunterung zuteil werden lassen.

Wenn es sich um ein schweres Unrecht handelt, wird der Betreffende selbst dann, wenn die Zurechtweisung nicht bekanntgegeben worden ist, insofern von jeder Last der Verantwortung enthoben werden, als er von besonderen Aufgaben in der Versammlung entbunden wird („orX“, S. 168). Wenn jemandem eine öffentliche Zurechtweisung erteilt wird, wird der Versammlung bekanntgegeben, von welchen Vorrechten er entbunden wird („orX“, S. 170). Zeigt es sich, daß er seine geistige Kraft und Standhaftigkeit zurückerlangt hat, können ihm allmählich wieder Vorrechte eingeräumt werden. Das gleiche gilt, wenn jemand, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist, wiederaufgenommen wird („orX“, S. 177, 178). Verzieht jemand, dem wegen eines schweren Unrechts entweder eine private oder eine öffentliche Zurechtweisung erteilt worden ist, in eine andere Versammlung, bevor ihm wieder volle Vorrechte eingeräumt worden sind, so wird das Rechtskomitee der Versammlung, in die er verzieht, entscheiden, ob es angebracht erscheint, ihm allmählich wieder Vorrechte zu gewähren („orX“, S. 170). Jede weitere ernsthafte Übertretung des Wortes Gottes würde natürlich von dem Rechtskomitee der Versammlung behandelt werden, mit der der Betreffende dann verbunden ist.

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