Fragekasten
● In welchem Ausmaß können Dienstamtgehilfen Programmteile der Versammlungszusammenkünfte zugeteilt werden?
Dienstamtgehilfen können bei vielen Dingen eingeladen werden mitzuarbeiten, je nach den Bedürfnissen der Versammlung und ihren persönlichen Fähigkeiten. Diejenigen, die ein gutes Auftreten auf der Bühne haben, können als Vorsitzende bei öffentlichen Vorträgen eingeteilt werden. Dienstamtgehilfen, die fließend lesen, eine gute Aussprache haben und sinngemäß betonen, können eingeladen werden, beim „Wachtturm“-Studium vorzulesen. Sie können auch passende Programmpunkte in der Dienstzusammenkunft behandeln. Solche, die eine gute Fähigkeit als Lehrer erworben haben, mögen gebeten werden, Unterrichtsreden zu halten. Diejenigen, die eine bemerkenswerte Redefähigkeit zeigen und das Interesse der Zuhörer während einer längeren Ansprache wachhalten können, mögen eingeladen werden, in ihrer Versammlung öffentliche Vorträge zu halten, ja selbst in anderen Versammlungen, wenn sie von dort besonders angefordert werden.
Ein Dienstamtgehilfe zu sein bedeutet natürlich noch nicht, die Voraussetzungen für eine dieser Aufgaben zu erfüllen. Es hängt größtenteils von den Fähigkeiten ab, die jemand entwickelt hat, und von den Bedürfnissen der Ortsversammlung.
Für die Versammlung ist es nützlich, wenn ihr vom Podium aus verschiedene Brüder dienen, falls dies möglich ist. Aber darunter sollte die Qualität der Unterweisung nicht ungebührlich leiden. Es steht jedoch fest, daß viele Dienstamtgehilfen gute Redner sind, und deshalb wäre es passend, in den Zusammenkünften guten Gebrauch von ihren Fähigkeiten zu machen.