Fragekasten
◼ Was sollte geschehen, wenn der angekündigte Redner des öffentlichen Vortrages nicht rechtzeitig zur Zusammenkunft kommt?
Gelegentlich wird ein Bruder durch unvermeidbare Umstände daran gehindert, rechtzeitig zu kommen und den vorgesehenen Vortrag zu halten. Wenn es Gründe gibt anzunehmen, daß er in Kürze kommen wird, können die Ältesten beschließen, mit dem Wachtturm-Studium zu beginnen; die Zusammenkunft für die Öffentlichkeit kann darauf folgen. Doch was geschieht, wenn der Redner offensichtlich nicht eintreffen wird? Möglicherweise kann ein Redner aus der Ortsversammlung einen Vortrag halten, den er bereits vorbereitet hat.
Dieses Problem wird im allgemeinen vermieden, wenn sorgfältig geplant wird. Der Koordinator für die öffentlichen Vorträge sollte jeden Redner wenigstens eine Woche vorher ansprechen und ihn an seine Aufgabe erinnern. Die Erinnerung sollte die Zeit der Zusammenkunft, die Adresse des Königreichssaales und dessen Rufnummer sowie eine klare Beschreibung des Weges zum Saal enthalten. Der Redner sollte sich diese Einzelheiten sorgfältig notieren. Er sollte seine Aufgabe ernst nehmen und seine persönlichen Angelegenheiten so regeln, daß er seiner Verantwortung nachkommen kann. Sollte etwas Unvermeidbares eintreten, das ihn daran hindert, dann sollte er sofort den Koordinator für die öffentlichen Vorträge ansprechen, damit für Ersatz gesorgt werden kann. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Absagen in letzter Minute zu vermeiden. Wenn sich der Redner verspätet und nur wenige Minuten zu spät kommt, kann er dafür sorgen, daß im Saal angerufen wird, damit die Brüder wissen, wie sie vorgehen sollen.
Wertschätzung für Vortragszuteilungen, gute Planung und Erinnerungen sowie sorgfältige Aufsicht können bestimmt dafür sorgen, daß die Versammlung jede Woche einen erbauenden öffentlichen Vortrag hören kann.