Eine Sicht aus der 29. Etage
WENN man in der 29. Etage des UN-Gebäudes in New York aus dem Fahrstuhl steigt, sieht man ein kleines blaues Schild, das einem den Weg zum Hochkommissar für Menschenrechte (OHCHR) weist. Diese Verbindungsstelle repräsentiert den Hauptsitz des OHCHR in Genf (Schweiz), das Herzstück der UN-Menschenrechtsaktivitäten. Während Mary Robinson, die Hochkommissarin für Menschenrechte, dem OHCHR in Genf vorsteht, ist die in Griechenland gebürtige Elsa Stamatopoulou die Leiterin des New Yorker Büros. Vor ein paar Monaten empfing Frau Stamatopoulou freundlicherweise einen Redaktionsmitarbeiter von Erwachet! und ließ fünf Jahrzehnte Menschenrechtsarbeit Revue passieren. Es folgt ein Auszug aus dem Interview.
Frage: Welche Fortschritte hat man Ihrer Meinung nach bei der Förderung der Menschenrechte erzielt?
Antwort: Ich nenne Ihnen drei Beispiele für den Fortschritt: Erstens stand die Menschenrechtsidee vor 50 Jahren nicht auf der internationalen Agenda; heute ist sie allgegenwärtig und umsetzbar. Regierungen, die noch vor wenigen Jahrzehnten nichts von Menschenrechten gehört hatten, reden jetzt darüber. Zweitens haben wir heute einen internationalen Gesetzeskodex oder ein Gesetzbuch, bestehend aus zahlreichen Konventionen, das den Regierungen schwarz auf weiß darlegt, welche Verpflichtungen sie gegenüber ihren Untertanen haben. [Siehe Kasten „Die Internationale Menschenrechtscharta“, Seite 7.] Es hat viele Jahre harter Arbeit gekostet, diesen Kodex zusammenzustellen. Wir sind überaus stolz darauf. Drittens sind heute mehr Menschen denn je in Menschenrechtsbewegungen aktiv und äußerst beredt, was Menschenrechtsfragen angeht.
F: Was für Hindernisse gibt es?
A: Nachdem ich 17 Jahre lang mit UN-Menschenrechtsprogrammen gearbeitet habe, ist mir natürlich klar, daß wir vor frustrierenden Problemen stehen. Das größte Problem ist, daß die Regierungen Menschenrechte oft für eine politische statt humanitäre Frage halten. Sie sind möglicherweise nicht bereit, Menschenrechtsabkommen einzuhalten, weil sie sich politisch bedroht fühlen. In diesen Fällen bestehen die Menschenrechtsabkommen nur auf dem Papier. Ein weiterer Rückschlag war die Unfähigkeit der UNO, massive Menschenrechtsverletzungen, zum Beispiel im ehemaligen Jugoslawien, in Ruanda und in jüngerer Zeit auch in Algerien, zu verhindern. Das Unvermögen der UNO, in jenen Ländern Blutbäder zu verhindern, war ein ungeheurer Fehlschlag. Die Mechanismen zur Sicherung der Menschenrechte sind da, aber jemand muß sie in Bewegung setzen. Wer wird dieser Jemand sein? Sofern die Interessen der Länder, die Schutz bieten könnten, nicht gefährdet sind, fehlt oftmals der politische Wille, Menschenrechtsverletzungen Einhalt zu gebieten.
F: Wie sehen Sie die Zukunft?
A: Auf dem Weg zu dem Ziel „Menschenrechte für alle“ sehe ich sowohl Gefahren als auch vielversprechende Ansätze. Sorgen bereitet mir die von der Globalisierung der Wirtschaft ausgehende Bedrohung. Diese Globalisierung veranlaßt große Unternehmen, sich in Ländern niederzulassen, wo Arbeitskräfte billiger sind. Heute können wir nötigenfalls die Regierungen für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich machen und sie unter Druck setzen. Aber wen können wir für Verstöße gegen Menschenrechte verantwortlich machen, wenn sich die Macht durch multilaterale Handelsabkommen immer mehr von den Regierungen auf globale wirtschaftliche Kräfte verlagert? Da wir diese wirtschaftlichen Kräfte nicht unter Kontrolle haben, wird die Stellung internationaler Organisationen wie der UNO geschwächt. Für die Menschenrechte ist dieser Trend tödlich. Es ist daher jetzt von entscheidender Wichtigkeit, den privaten Sektor dazu zu bewegen, auf den Zug der Menschenrechtsbewegung aufzuspringen.
F: Und worin bestehen die vielversprechenden Ansätze?
A: Die Entstehung einer globalen Menschenrechtskultur. Ich meine damit, daß wir das Bewußtsein der Menschen für Menschenrechte durch Aufklärungsarbeit schärfen müssen. Das ist natürlich eine gewaltige Aufgabe, denn damit ist ein Gesinnungswechsel verbunden. Aus diesem Grund hat die UNO vor 10 Jahren eine weltweite Informationskampagne gestartet, die die Menschen über ihre Rechte und die Länder über ihre Pflichten aufklärt. Außerdem hat die UNO die Jahre 1995—2004 als die „Dekade für Menschenrechtserziehung“ ausgerufen. Es ist zu hoffen, daß sich Herz und Sinn der Menschen durch Aufklärung verändern läßt. Das klingt möglicherweise fast wie das Evangelium, aber ich bin von der Menschenrechtserziehung wirklich überzeugt. Ich hoffe, daß die Welt im nächsten Jahrhundert die Menschenrechtskultur zu ihrer Ideologie machen wird.
[Kasten auf Seite 7]
Die Internationale Menschenrechtscharta
Neben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt es auch die Internationale Menschenrechtscharta. Wie hängen beide miteinander zusammen?
Vergleicht man die Internationale Menschenrechtscharta mit einem Buch, das 5 Kapitel hat, dann ist die Allgemeine Erklärung Kapitel 1. Kapitel 2 und 3 sind der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Und Kapitel 4 und 5 enthalten jeweils ein Fakultativprotokoll.
Während die Allgemeine Erklärung wohl mehr ethischen Wert hat und den Ländern zeigt, was sie tun sollten, sind die vier zusätzlichen Dokumente rechtlich bindend, das heißt, sie diktieren den Ländern, was sie tun müssen. Obwohl die Ausarbeitung dieser Dokumente im Jahr 1949 begann, dauerte es Jahrzehnte, bis sie alle in Kraft traten. Heute bilden diese vier Dokumente zusammen mit der Allgemeinen Erklärung die Internationale Menschenrechtscharta.
Außer der Internationalen Charta hat die UNO mehr als 80 weitere Menschenrechtsabkommen ratifiziert. „Wer glaubt, die Menschenrechtsabkommen in der Internationalen Charta seien die wichtigeren, begeht somit einen Denkfehler“, erklärt eine Menschenrechtsexpertin. „Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes aus dem Jahr 1990 ist beispielsweise das am meisten ratifizierte allgemeingültige Dokument der UNO, dennoch ist es nicht Bestandteil der Internationalen Charta. Der Begriff ‚Internationale Menschenrechtscharta‘ wurde mehr aus Publicitygründen und weniger aus einem formalen Konzept heraus geprägt. Und Sie werden zustimmen, daß dieser Begriff tatsächlich ins Auge springt.“a
[Fußnote]
a Zur Zeit der Niederschrift ratifizierten 191 Länder (183 der Mitgliedsstaaten der UNO sowie 8 Nationen, die keine UN-Mitgliedsstaaten sind) das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Nur 2 Länder haben es nicht ratifiziert: Somalia und die Vereinigten Staaten.
[Bild auf Seite 6]
Elsa Stamatopoulou
[Bildnachweis]
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