Fragekasten
◼ Ist es für eine Versammlung oder eine Privatperson angebracht, ein von Jehovas Zeugen oder von einer ihrer Rechtskörperschaften benutztes Logo zu verwenden?
Ein Logo kann ein Name oder ein grafisches Symbol sein und dient dem leichteren Erkennen. Das Wachtturm-Logo, ein stilisierter Wachtturm oder ein Wachtturm mit einer aufgeschlagenen Bibel, wird beispielsweise seit vielen Jahren von der Wachtturm-Gesellschaft verwendet.
Versammlungen oder Einzelpersonen sollten keine von der Organisation benutzten Logos (auch nicht in leicht abgewandelter Form) verwenden. Mit solchen Logos sollten weder Königreichssäle noch private Gegenstände oder Briefpapier gekennzeichnet sein. Sonst könnte für Behörden, Verkündiger und andere Personen Verwirrung entstehen, was die rechtliche Verbindung zu Rechtskörperschaften der Organisation angeht. Außerdem könnte Korrespondenz falsch gedeutet werden in der Annahme, sie werde im Auftrag der Weltzentrale oder des Zweigbüros geführt oder stamme von daher.
Das Wachtturm-Logo (oder Abwandlungen davon) sollte nicht mehr an Königreichssälen angebracht werden. Wenn in oder an einem Königreichssaal oder auf einem Schild ein solches Logo vorhanden ist und man es leicht entfernen kann, sollte dies gleich geschehen. Ist dies aber mit größerem Aufwand verbunden, kann die Veränderung bis zur nächsten Renovierung oder baulichen Maßnahme warten.