Fragekasten
● Wird einem reuigen Sünder eine öffentliche oder eine private Zurechtweisung „auferlegt“, so, als ob ihm eine Bewährungsfrist auferlegt würde?
Nein. Eine Zurechtweisung ist ein Ausdruck der Mißbilligung der Versammlung gegenüber einem ihrer Glieder, das eine so schwerwiegende Sünde begangen hat, daß ihm die Gemeinschaft hätte entzogen werden können, falls es nicht bereut hätte (1. Tim. 5:20; Tit. 1:10-13). Wenn diese Mißbilligung einmal zum Ausdruck gebracht worden ist, ist die Zurechtweisung vollständig. Für den Betreffenden ist keine Zeit angebrochen, in der er beständig gemaßregelt werden müßte und somit unter einer Zurechtweisung stände oder ihm sozusagen „eine Bewährungsfrist auferlegt“ worden wäre. Warum treten aber gewisse Einschränkungen in Kraft? Ein Glied der Versammlung, das eine schwerwiegende Sünde begangen hat, offenbart eine geistige Schwäche. Wie jemandem, der körperlich krank ist, Einschränkungen in bezug auf gewisse Speisen oder bestimmte Arbeiten auferlegt werden, bis sich sein Zustand sichtlich gebessert hat, so mag jemand, der geistig schwach ist, von gewissen Verantwortungen in der Versammlung so lange entbunden werden, bis er offensichtlich seine geistige Kraft wiedererlangt hat. Die Einschränkungen sollen dem Bereuenden größtenteils helfen, sich von seiner geistigen Schwäche zu erholen, und ihm die Notwendigkeit einprägen, Gottes Heiligkeit zu achten (Gal 6:7-9; siehe „orX“, S. 168).
Wenn ein Bruder, der vor kurzem zurechtgewiesen worden ist, in das Gebiet einer anderen Versammlung zieht, ist es ratsam, die Ältesten jener Versammlung über Einschränkungen, die in Kraft sein mögen, zu unterrichten. Dadurch werden die Ältesten der neuen Versammlung in der Lage sein, über die Wiedergewährung seiner Vorrechte zu wachen und ihm zu helfen, geistig wieder völlig hergestellt zu werden. Natürlich wird in der neuen Versammlung eine solche Zurechtweisung nicht bekanntgegeben. Älteste sollten stets Jehova nachahmen, der mit seinem Volk barmherzig verfuhr, selbst wenn es gezüchtigt werden mußte (Jes. 63:7-9).