Vorkehrungen für den Bezirkskongreß 1985
1 Unser Ziel in dieser bösen „Zeit des Endes“ ist es, sagen zu können wie der treue König David: „Richte mich, o Jehova, denn ich selbst bin in meiner eigenen unversehrten Lauterkeit gewandelt“, und „was mich betrifft, ich werde in meiner unversehrten Lauterkeit wandeln“ (Ps. 26:1, 11). Angesichts der kritischen Zeiten, in denen wir leben, ist diese Eigenschaft wirklich notwendig. Welch eine Freude ist es doch zu wissen, daß Menschen, die ihre Lauterkeit bewahren, die Zusicherung haben, daß Jehova ihnen während dieser Zeit Hilfe und Schutz gewähren wird, wie es in Sprüche 2:7 vorausgesagt wurde: „Für die, die in unversehrter Lauterkeit wandeln, ist er ein Schild.“ (Vergleiche Sprüche 10:9; 14:32.) Wie können wir angesichts dessen den festen Entschluß fassen, unsere Lauterkeit auf praktische Weise zu stärken und darin zu wandeln, damit wir wie Hiob sagen können: „Bis ich verscheide, werde ich meine unversehrte Lauterkeit nicht von mir weichen lassen.“ (Hiob 27:5)? Eine hervorragende Vorkehrung, uns beim Bewahren unserer Lauterkeit beizustehen, ist der Bezirkskongreß 1985 „Bewahrer der Lauterkeit“. Im letzten Sommer gab es in der Bundesrepublik und in West-Berlin eine absolute Anwesendenhöchstzahl von 143 170. Welch ein Segen wird es doch sein, in diesem Sommer sogar mit noch mehr Brüdern und Schwestern bei den 17 Kongressen in unserem Land anwesend zu sein.
2 Inzwischen hat eure Versammlung den Brief von der Gesellschaft vom 1. November 1984 erhalten, der euch darüber informierte, welchem Kongreß ihr zugeteilt seid. Wenn die Versammlungen in Übereinstimmung mit diesen Vorkehrungen handeln, werden sie den Kongreßorganisationen bei ihren Bemühungen helfen, genügend Sitzplätze und Verpflegung bereitzustellen. Um euch bei den notwendigen Planungen zu unterstützen, werden euch die nachfolgenden Informationen gegeben. Wenn ihr plant, anwesend zu sein, solltet ihr auch liebevoll andere einschließen, die Hilfe benötigen, insbesondere Neuinteressierte, damit auch sie an jeder Zusammenkunft teilnehmen können (Gal. 6:10). Das Programm wird am Donnerstag um 13.30 Uhr beginnen.
UNTERKÜNFTE
3 Um eine Unterkunft zu erhalten, solltet ihr euch direkt mit einem der Hotels in Verbindung setzen, wobei ihr die Informationen benutzt, die das Kongreßbüro euch über eure Versammlung zukommen lassen wird. In den meisten Fällen werdet ihr wesentlich weniger bezahlen müssen, als der normale Preis für das Hotel betragen würde, da das Kongreßbüro eine Anzahl Zimmer in guten Hotels hat vormerken lassen. Diese Zimmer werden nur an Personen vergeben werden, die sich als Zeugen Jehovas oder Delegierte des Wachtturm-Kongresses ausweisen. In der nächsten Zeit wird eure Versammlung eine Liste solcher Hotels erhalten, die mit der Unterkunftsabteilung zusammenarbeiten. Dieser Liste könnt ihr die Anschrift des Hotels, den Preis und die Telefonnummer für Zimmerreservierungen entnehmen.
4 WAS DU TUN SOLLTEST: Sobald die Liste der Hotels, die die Kongreßorganisation zur Verfügung stellt, eintrifft, solltest du unter Angabe deiner Preisvorstellung an die vom Kongreßbüro genannte Adresse schreiben, wobei du erwähnen solltest, daß du ein Zeuge Jehovas oder ein Delegierter des Wachtturm-Kongresses bist. Dadurch bekommst du das Zimmer für den angegebenen Preis.
5 MASSENUNTERKÜNFTE: Auf einigen Kongressen werden Massenunterkünfte benutzt, um alle Anwesenden unterzubringen. Informationen über solche Massenunterkünfte wird die Versammlung rechtzeitig erhalten. Wer eine Massenunterkunft wünscht, sollte so vorgehen, wie es im Schreiben der Kongreßunterkunftsabteilung beschrieben wird, das die Versammlung erhält.
6 BESONDERE BEDÜRFNISSE: Die Ortsversammlung kümmert sich gewöhnlich um Brüder, die besondere Bedürfnisse haben. Älteste und andere, die mit den Umständen vertraut sind, können liebevoll solche Hilfe anbieten. Das schließt zum Beispiel ein, andere wie z. B. Vollzeitdiener, Ältere, Gebrechliche oder andere Hilfsbedürftige zum Kongreß mitzunehmen. Sie können sich auch auf manche andere Weise um sie kümmern (Apg. 20:35; Jak. 2:15-17; 1. Joh. 3:17, 18). Wir sind überzeugt, daß ihr alle, die der Hilfe bedürfen, liebevolle Fürsorge entgegenbringen und euch auch während des Kongresses um sie kümmern werdet (2. Kor. 6:11-13; Joh. 13:35; Gal. 6:10). Die Kongreßunterkunftsabteilung wird weiterhin Unterkünfte für Brüder mit besonderen Bedürfnissen vermitteln, die Beistand benötigen und deren besondere Situation von keinem Bruder in der Ortsversammlung geregelt werden kann. Solche Brüder sollten den Kongreßkoordinator um eine „Unterkunftsanforderung für besondere Bedürfnisse“ bitten und mit ihm ihre Situation besprechen. Nur Brüder mit besonderen Bedürfnissen sollten dieses Formular ausfüllen. Sie werden es dem Kongreßkoordinator zurückgeben, der die Vollständigkeit und Genauigkeit überprüfen und die erwähnten Bedürfnisse bestätigen wird. Obwohl der Kongreßkoordinator dieses Formular an die Kongreßunterkunftsabteilung weiterleitet, wird die Unterkunftsabteilung jedem seine Unterkunftszuteilung direkt zusenden. Dies alles sollte lange vor dem Kongreß geschehen. Der Betreffende sollte nicht einfach zum Kongreß fahren und um ein Zimmer bitten, da die Kongreßunterkunftsabteilung die Bestätigung des Kongreßkoordinators der Versammlung benötigt.
7 Privatunterkünfte, die von der Unterkunftsabteilung vermittelt werden, sind gewöhnlich nur für Verkündiger mit begrenzten Mitteln vorgesehen, die echte Schwierigkeiten hätten, wenn solche Unterkünfte nicht vorhanden wären. Sie sind keineswegs für solche gedacht, die eine kostenlose oder sehr billige Unterkunft haben möchten, um Geld zu sparen. Es ist sicherlich auch nicht angebracht, die Gastfreundschaft unserer Brüder über Gebühr in Anspruch zu nehmen und zu erwarten, daß sie uns zusätzliche Tage beherbergen, um Ausflüge zu machen oder andere Dinge zu tun, bevor der Kongreß beginnt. Diese Zimmer sind nur für die Zeit des Kongresses vorgesehen.
8 DELEGIERTE AUS VERSAMMLUNGEN, DIE EINEM ANDEREN KONGRESS ZUGETEILT WURDEN: Um nicht sehr weit reisen zu müssen, werden die Bezirkskongresse an vielen Orten abgehalten. In fast allen Fällen liegt der Kongreß, dem eure Versammlung zugeteilt wurde, eurem Wohnsitz am nächsten. Die Planungen bezüglich der Sitzplätze, Literatur und Verpflegung werden in der Annahme vorgenommen, daß die meisten Verkündiger dem Kongreß beiwohnen werden, dem ihre Versammlung zugeteilt wurde. Wenn jemand jedoch aus irgendeinem Grund einen anderen Kongreß als den zugeteilten besuchen möchte, könnte er den Kongreßkoordinator der Versammlung darum bitten, ihm die Anschrift des zuständigen Kongreßbüros mitzuteilen. Diese Anschriften werden auf der Rückseite des Formulars „Unterkunftsanforderung für besondere Bedürfnisse“ aufgeführt. Nur Verkündiger mit besonderen Bedürfnissen sollten jedoch dieses Formular benutzen. Alle anderen Verkündiger sollten sich mit dem betreffenden Kongreßbüro schriftlich in Verbindung setzen, um eine Liste der Hotelunterkünfte oder Massenunterkünfte für jene Stadt zu bekommen. Sie sollten einen adressierten und frankierten Umschlag beilegen. Sobald sie die Aufstellung der Unterkünfte erhalten haben, sollten sie so vorgehen, wie es in Abschnitt 4 beschrieben wird.
9 EURE MITWIRKUNG IST NOTWENDIG: Die Vorkehrung für die Vermittlung von Unterkünften wird reibungslos und erfolgreich funktionieren, wenn jeder mitwirkt. Wenn zum Beispiel eine ganze Anzahl Kongreßdelegierte versuchen, auf eigene Initiative Hotelzimmer zu reservieren, bevor die Aufstellung der Hotelunterkünfte eintrifft, könnten die Verhandlungen mit den Hoteliers gestört werden. Es könnte auch zu Schwierigkeiten führen, wenn eine ganze Anzahl Delegierte nicht die Hotels in Anspruch nehmen, die vermittelt wurden, sondern immer in anderen Hotels reservieren, die möglicherweise nicht mit der Unterkunftsabteilung zusammengearbeitet haben. Zum Beispiel mag ein Hotel, das der Kongreßstätte genau gegenüber liegt, seine Preise nicht senken, möglicherweise sogar zur Kongreßzeit erhöhen. Dann wird die Geschäftsleitung des Hotels davon informiert, daß man sie nicht auf der Liste aufführen wird und sie nicht mit uns ins Geschäft kommen werden. Wenn die Brüder jedoch im voraus diese höheren Preise akzeptieren und in diesem Hotel buchen, selbst wenn es nicht auf der Liste aufgeführt ist, dann mag es seine Preise niemals heruntersetzen. In Verbindung damit mögen auch die Geschäftsführungen anderer Hotels dazu ermuntert werden, ihre höheren Preise beizubehalten. Das Kongreßbüro arbeitet darauf hin, allen Brüdern soviel Geld wie möglich zu sparen, und daher ist es für alle am besten, mit den Kongreßunterkunftsabteilungen eng zusammenzuarbeiten. Auf der Liste findet sich ein breites Angebot an Unterkünften von guter Qualität, wobei wir solche Häuser berücksichtigen, die mit uns zusammenarbeiten. Das Ziel der Unterkunftsvorkehrung besteht darin, daß unsere Brüder und andere Delegierte so gut und preiswert, wie dies unter den gegebenen Umständen möglich ist, übernachten können, damit sie ausgeruht sind und den vollen Nutzen aus dem Kongreß ziehen.
ÜBERSETZUNG FÜR GEHÖRLOSE
10 Wie man aus der beigefügten Übersicht ersehen kann, werden nur in 3 Kongreßstädten Übersetzungen in die Zeichensprache erfolgen. (Es werden in keiner anderen Kongreßstadt Vorkehrungen dafür getroffen werden.) Wir wissen, daß es sich als ein besonderer Segen für diejenigen, die dieses spezielle Bedürfnis haben, erweisen wird, wenn ihnen eine hervorragende Übersetzung zuteil wird und wenn sie in größeren Gruppen auferbauende Gemeinschaft genießen können. Diejenigen, die in die Zeichensprache übersetzen, können sehr dazu beitragen, indem sie die Gehörlosen in ihrer Versammlung von dieser Vorkehrung unterrichten und ihnen helfen, dort anwesend zu sein, wo die Gesellschaft Vorkehrungen für die Übersetzung in die Zeichensprache getroffen hat.
TONBANDAUFNAHMEN
11 Die Gesellschaft wird keine Vorkehrungen treffen, das Programm oder die Dramen auf Tonband oder auf Videokassetten aufzunehmen. Jemand, der für sich selbst solche Aufnahmen macht, sollte es auf eine Weise tun, daß er niemanden stört oder ablenkt.
[AN DIE ÄLTESTENSCHAFT: Der Brief der Gesellschaft vom 1. November 1984, der euch darüber informierte, welchem Kongreß eure Versammlung zugeteilt ist, wurde bereits vorgelesen. Sobald ihr die Liste der Hotels vom Bezirkskongreßkomitee erhalten habt, sollte der Brief und die Liste der Hotels an der Bekanntmachungstafel bis zum Kongreß ausgehängt werden. Dadurch werden die Informationen jedem zugänglich sein.
Der Älteste, der als Kongreßkoordinator dient, sollte in der Dienstzusammenkunft diese Beilage gemäß dem Plan behandeln und auch die anderen mit dem Kongreß in Verbindung stehenden Dinge und Bekanntmachungen in den Zusammenkünften handhaben. Wenn diese Beilage behandelt wird, lest bitte alle angeführten Schriftstellen und auch jeden Absatz, der auf eure Versammlung zutrifft. Alle Ältesten sollten zusammenarbeiten und Anregungen geben, wie alle Angelegenheiten in Verbindung mit dem Kongreß sofort, begeistert und wirkungsvoll erledigt werden können.]
[Kasten auf Seite 6]
Liste der Bezirkskongresse 1985
11.—14. Juli: Neumünster I, Holstenhalle (auch für Gehörlose)
Saarbrücken, Saarmesse
18.—21. Juli: Bremen, Stadthalle
Frankfurt I, Festhalle, Messegelände
Hannover, Niedersachsenstadion
Neumünster II, Holstenhalle
25.—28. Juli: Frankfurt II, Festhalle, Messegelände
Sindelfingen, Messehalle
Stuttgart, Killesberg, Halle 4
1.—4. August: Berlin, Internationales Congress Centrum
Dortmund, Westfalenstadion (auch in Englisch und Türkisch)
Köln, Sporthalle (auch in Portugiesisch, Spanisch, Griechisch und für Gehörlose)
Offenburg, Ortenauhalle (Deutsch), Oberrheinhalle (Italienisch)
Friedrichshafen, IBO-Messegelände
München I, Olympiahalle im Olympiapark (auch in Jugoslawisch)
8.—11. August: München II, Olympiahalle im Olympiapark (auch für Gehörlose)
Nürnberg, Frankenhalle