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  • Ist die Freiheit erhalten geblieben?
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Erwachet! 1976
g76 8. 11. S. 4-6

Ist die Freiheit erhalten geblieben?

ALS im Jahre 1776 die Unabhängigkeit der dreizehn Kolonien verkündet wurde, begann ein ungewöhnliches, großangelegtes Experiment mit einer neuen Staatsform — der modernen Demokratie. Damals wurden die meisten Völker von einem König regiert oder hatten eine andere autoritäre Staatsform.

Aber die Vereinigten Staaten standen auf dem Standpunkt, daß nur „Regierungen ..., die ihre rechtmäßige Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten“, die erstrebten Freiheitsrechte schützen können. Zu diesen Freiheitsrechten zählten die Rede-, Glaubens-, Presse- und Versammlungsfreiheit.

Diese Freiheiten galten als „unveräußerliche Rechte“ und wurden in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, die 1787 verkündet wurde, verankert.

Was zeigt die Geschichte?

Erst die Praxis ließ erkennen, wie ernst diese Ideale gemeint waren. Edle Worte niederzuschreiben ist nicht schwer, danach zu handeln aber sehr.

Die diesbezügliche Geschichte ist recht widerspruchsvoll. Vielfach sind die verkündeten Freiheitsrechte ganz gut geschützt worden. Aber man hat sie oft auch in haarsträubender Weise mißbraucht und mißachtet.

Positiv zu werten ist die Tatsache, daß die der Rede-, Glaubens-, Presse- und Versammlungsfreiheit zugrundeliegenden Ideale im großen und ganzen respektiert worden sind. Allerdings war es gelegentlich erforderlich, einen harten Rechtskampf zu führen, um in den Genuß der in der Verfassung verankerten Freiheit zu kommen.

Ein Kampf

Religiöse Minderheiten, die ihr Recht auf Glaubensfreiheit beanspruchten, sind zeitweise unterdrückt worden. So wurden Ende der 1930er und Anfang der 1940er Jahre Jehovas Zeugen in den USA heftig verfolgt. Nicht nur durch Pöbelaktionen, sondern auch durch gewisse voreingenommene Beamte wurden sie um ihre in der Verfassung verankerten Rechte gebracht.

Das hatte zur Folge, daß Jehovas Zeugen in vielen Fällen bis vor das Oberste Bundesgericht gehen mußten. Glücklicherweise wurden die Kräfte, die die Glaubensfreiheit unterdrücken wollten, durch die Entscheide, die dieses hohe Gericht fällte, immer mehr zurückgedrängt. Die Glaubensfreiheit blieb bestehen.

Diese Freiheit ist für das weltweite Predigtwerk der Zeugen Jehovas, deren Hauptsitz in den Vereinigten Staaten ist, von großem Nutzen. Und zweifellos sind die Grundrechte der Glaubens-, Versammlungs-, Rede- und Pressefreiheit, die von der Verfassung gewährleistet werden, für alle Religionsgemeinschaften des Landes von Wichtigkeit gewesen.

Es gibt viele Länder, in denen eine ganz andere Situation bestand oder noch besteht. Ein Beispiel ist Hitler-Deutschland, wo dieses Predigtwerk vollkommen unterdrückt wurde. Auch in kommunistischen Ländern kann dieses Werk nicht öffentlich getan werden. In einer Anzahl anderer Diktaturstaaten, in denen keine Glaubensfreiheit besteht, verhält es sich ähnlich.

Um die Grundrechte zu erlangen oder zu erhalten, sind viele harte Kämpfe geführt worden. Bis jetzt bestehen sie in den Vereinigten Staaten noch.

Besser als Unfreiheit

Es ist besser, den Mißbrauch der Freiheit zu dulden, als gar keine Freiheit zu besitzen. Ein Beispiel ist die Zweihundertjahrfeier selbst. Viele Veranstaltungen in Verbindung mit dieser Feier sind recht würdig verlaufen, andererseits aber ist die Feier auch zu selbstsüchtigen Zwecken ausgenutzt worden.

In der Zeitschrift U.S. News & World Report konnte man lesen: „Wenn nicht jeder achtsam ist, mag dieses Jahr als die Zweihundertjahrfeier des amerikanischen Geschäftsgeistes in die Geschichte eingehen. Die Vermarktung von zweihundert Jahren Geschichte beginnt allmählich absurde Ausmaße anzunehmen.“

Die erwähnte Zeitschrift berichtete, daß aus Anlaß der Zweihundertjahrfeier besondere „T-Shirts, Weinkühler, Nachbildungen des Stuhls von John Hancocka und von George Washingtons Pistole, Holzstückchen von Balken der ursprünglichen ,Independence Hall‘, Kugelschreiber, rot-weiß-blaue Abortbrillen und Müllbeutel mit einer Freiheitsglocke darauf zum Verkauf angeboten werden“.

Auch in der Zeitschrift The Wall Street Journal hieß es: „Leider hat die Zweihundertjahrfeier ein überreiches Angebot an ... Auswüchsen des Geschäftsgeistes, mit patriotischen Farben geschmückt, hervorgebracht.“

Aus Anlaß der Zweihundertjahrfeier strömen auch viele Touristen zu den historischen Stätten. Dabei ist es vorgekommen, daß sie die Rechte der Leute, die dort wohnen, gröblich verletzt haben. Zum Beispiel sind Touristen, die in einem Viertel von Philadelphia historische Straßen entlanggingen, vor den Fenstern von Privatwohnungen stehengeblieben und haben durch die Scheiben geschaut. Und die Bürgersteige und Straßen sind hinterher mit Müll übersät gewesen.

Eine Frau sagte, sie habe in ihrer Verzweiflung schließlich eine Methode gefunden, um allzu neugierige Touristen fernzuhalten. Sie habe sich daran erinnert, wie ihre Vorfahren, die ersten Siedler der Kolonialzeit, ihren Müll losgeworden seien. Und so habe sie es auch gemacht. Sie habe ihn aus dem Fenster im zweiten Stock auf die Straße geworfen! „Wenn das die Touristen nicht vertreibt, dann weiß ich nicht, was noch helfen könnte“, erklärte sie.

An einigen Orten wollte man die Arbeitnehmer zwingen, aus Anlaß der Zweihundertjahrfeier Kleidung in bestimmten Farben oder eine bestimmte Haartracht zu tragen. Ein diesbezüglicher Zwang verletzt aber gerade die Freiheitsrechte, deren man bei dieser Zweihundertjahrfeier gedenken will.

Wenn ein Mißbrauch der Freiheitsrechte unerträglich wird, kann man sich natürlich an das Gericht wenden. Die Gerichte sind verpflichtet, die von der Verfassung gewährleisteten Rechte zu schützen. Aber wie gesagt, es ist besser, sich damit abzufinden, daß die Freiheit gelegentlich mißbraucht wird, als keine Freiheit zu besitzen.

Viele amerikanische Bürger haben sich dieser Freiheitsrechte erfreut, andere dagegen empfinden die Darlegung dieser kostbaren Rechte in der Unabhängigkeitserklärung und die Artikel der Verfassung, durch die sie geschützt werden, als nichtssagend. Wer sind diese anderen? Und warum empfinden sie so?

[Fußnote]

a Amerikanischer Staatsmann (1737—1793), der als erster die Unabhängigkeitserklärung unterzeichnete.

[Herausgestellter Text auf Seite 5]

Für die einen war die Freiheit von großem Nutzen, für die anderen wirkte sich ihr Mißbrauch jedoch verheerend aus.

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